Neue Bundesförderung für kommunale Sportstätten gestartet

Sportplatz mit Naturrasenfeld, Laufbahn und Nebengebäude, zwei Personen bei Bodenarbeiten mit Baumaschine und Pflastersteinen (KI-generiert)

KI bearbeitet

333 Millionen Euro für Sanierung und Modernisierung: Kommunen können bis zum 1. Februar 2027 Projektskizzen einreichen.

Der Bund hat die zweite Förderrunde des Programms „Sanierung kommunaler Sportstätten“ gestartet. Städte, Gemeinden und Landkreise können sich mit Projekten zur umfassenden Sanierung und Modernisierung ihrer Sportstätten um eine Förderung bewerben.

In deFörderfähig sind Sportstätten, die überwiegend der Sportausübung dienen. Dazu gehören unter anderem Sport- und Fußballplätze, Tennisanlagen, Sporthallen sowie zugehörige Umkleiden, Sanitärbereiche, Geräteräume und Tribünen. Auch die Sanierung oder Umwandlung von Kunststoffrasenplätzen kann grundsätzlich berücksichtigt werden. Ersatzneubauten sind nur in begründeten Ausnahmefällen förderfähig.

Förderhöhe und Konditionen

Für den Projektaufruf 2026/2027 stehen insgesamt 333 Millionen Euro zur Verfügung.

  • Bundesförderung grundsätzlich bis zu 45 Prozent der förderfähigen Gesamtausgaben
  • Bis zu 75 Prozent Förderung für Kommunen in nachgewiesener Haushaltsnotlage
  • Mindestförderung: 250.000 Euro
  • Höchstförderung: 8 Millionen Euro je Projekt
  • Einreichungsfrist: 1. Februar 2027

Antragsberechtigt sind Städte und Gemeinden. Landkreise können Projekte einreichen, wenn sie Eigentümer der betreffenden Sportstätte sind. Auch vereinseigene Anlagen können grundsätzlich berücksichtigt werden, die Projektskizze muss jedoch über die zuständige Kommune eingereicht werden.

Zweistufiges Auswahlverfahren

In der ersten Phase reichen die Kommunen eine Interessenbekundung mit Projektskizze ein. Anschließend entscheidet der Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages, welche Projekte für das weitere Verfahren ausgewählt werden. Erst danach werden die ausgewählten Kommunen zur eigentlichen Antragstellung aufgefordert.

Kommunen und Sportvereine sollten geplante Maßnahmen deshalb kurzfristig abstimmen. Für eine aussagekräftige Projektskizze sind insbesondere eine nachvollziehbare Zustandsbewertung, ein schlüssiges Sanierungskonzept, eine belastbare Kostenschätzung und die Darstellung des kommunalen Finanzierungsanteils wichtig.

Anmeldung und weitere Informationen

Die Interessenbekundung wird ausschließlich digital über die Förderzentrale Deutschland eingereicht:

Die Anmeldung bei der Förderzentrale erfolgt über die BundID oder über „Mein Unternehmenskonto“.

Fragen zum Projektaufruf beantwortet das Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung unter 030 257679-450 sowie per E-Mail an sks2026@pd-g.de